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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Für Verträge der Adam Technik−Recherchen (im folgenden nur AT−R), Inhaber Dipl.−Ing.(FH) Norbert Adam, mit ihren gewerblichen oder selbständig beruflich tätigen Auftraggebern gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die AT−R nicht ausdrücklich anerkennt, sind für AT−R unverbindlich, auch wenn AT−R diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn AT−R in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen AT−R und dem Kunden im Zusammenhang mit einem Recherche− oder Beratungsauftrag getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der AT−R schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen ihrerseits der Schriftform.

2. Vertragsschluss

Angebote von AT−R in Prospekten, Anzeigen usw. sind − auch bezüglich der Preisangaben − freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst aufgrund eines individuellen Angebotes der AT−R durch Annahme des Auftraggebers oder durch Auftragsbestätigung der AT−R nach einer konkreten Anfrage des Auftraggebers zustande.

AT−R kann einen Recherche− oder Beratungsauftrag des Kunden innerhalb von 14 Tagen durch Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung (oder durch Übersendung des Rechercheergebnisses innerhalb derselben Frist) annehmen. Der Kunde ist dementsprechend 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Gegebenenfalls wird sich AT−R vor Annahme des Auftrags wegen einer aus ihrer Sicht erforderlichen Eingrenzung/Ergänzung oder Präzisierung des Auftrags mit dem Kunden in Verbindung setzen. Bei Abweichungen gegenüber dem Auftrag ist der in der schriftlichen Auftragsbestätigung beschriebene Umfang des Auftrags maßgebend, wenn der Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerspricht; bei rechtzeitigem Widerspruch des Auftraggebers kommt kein Vertrag zustande.

3. Leistungsumfang

Alle Arbeiten in den Bereichen technische Beratung, Recherche, Schulung werden auf der Grundlage der Angaben des Auftraggebers durchgeführt. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Fülle an Informationen die Vollständigkeit der gesammelten Daten nicht garantiert werden kann. Hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung ein Gebührenmaximum für fremde Datenbanken/Onlinedienste oder die im Einzelfall zu verwendenden Informationsquellen (z. B. Datenbanken) vorgeben, werden nur Informationen geliefert, die innerhalb des vorgegebenen Rahmens recherchiert werden konnten.

Die Ermittlung der für den jeweiligen Auftrag relevanten Informationen erfolgt in professionellen Online−Datenbanken oder im Internet. Eine Ausweitung auf andere Quellen ist möglich, bedarf aber einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine Übersetzung fremdsprachiger Dokumente, die Gegenstand der Recherche sind oder die im Rahmen der Recherche zitiert werden, ist nicht Teil des Leistungsumfangs.

Nach Abschluss des Auftrages erfolgt – je nach Wunsch des Auftraggebers – eine Übermittlung der zusammengefassten Rechercheergebnisse per Briefpost, Fax, E−Mail oder auf Datenträger. Die im Rahmen der Recherche oder des Auftrags gespeicherten Dokumente und Daten bzw. Datensätze werden im Hinblick auf die regelmäßig sehr große Datenmenge nur als E−Mail oder auf Datenträger übermittelt.

AT−R ist zu Teillieferungen berechtigt.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Listenpreise der AT−R, wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung individuelle Preise genannt sind. Festpreise gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung ein Gebührenmaximum für fremde Datenbanken oder die im Einzelfall zu verwendenden Informationsquellen (z. B. Datenbanken) vorgeben. Der Entgeltanspruch der AT−R für eine Recherche entsteht auch dann, wenn die Auftragsrecherche nach Ausschöpfung der vereinbarten Quellen keine Zielinformation erbringt.

Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Rechnungen der AT−R sind 14 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist AT−R berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Regelung Verzugszinsen zu verlangen. Verzug tritt nach Maßgabe des § 286 Abs. 3 BGB unter Umständen auch ohne Zusendung einer Mahnung ein.

AT−R hat das Recht, bei umfangreichen Aufträgen bereits vor Abschuss der Recherche oder der Beratung in angemessener Höhe Vorauszahlungen und/oder Teilzahlungen zu verlangen. Hierauf wird AT−R möglichst frühzeitig, in der Regel bereits im Angebot oder der Auftragsbestätigung hinweisen.

5. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Termine oder Fristen zur Erbringung der vertraglichen Leistung, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, verstehen sich nur als unverbindliche Angaben. Eine vereinbarte Bearbeitungszeit beginnt zudem erst, wenn alle zur Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber erfragten Informationen bei AT−R vorliegen.

Ist für die Leistung von AT−R die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Zeit, die der Kunde dieser Obliegenheit nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von

  1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware− oder Softwaredefizite), soweit sie AT−R nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  3. Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV−Hersteller),

verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Soweit AT−R ihre vertraglichen Leistungen infolge eines Arbeitskampfes, höherer Gewalt oder anderer für AT−R unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für AT−R keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle von AT−R für die Erbringung der vertraglichen Leistungen benötigten Informationen zeitgerecht und in für den Zweck angemessener Form zur Verfügung zu stellen. Stellt AT−R fest, dass die weitere Bearbeitung eines Auftrages von zusätzlichen Informationen des Auftraggebers abhängt, wird sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Bis zum Erhalt dieser Informationen ist der Lauf einer vereinbarten Leistungsfrist gehemmt.

7. Urheberrecht

Daten und Informationen, die im Rahmen eines Rechercheauftrags an den Auftraggeber übermittelt werden, unterliegen in der Regel dem Urheberrecht des Datenanbieters bzw. des Erstellers der Datenbank. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Urheberrechtsbestimmungen, insbesondere in den Punkten Weitergabe und Speicherung selbst verantwortlich. Bei Zweifeln über den Umfang solcher Schutzrechte Dritter wird sich der Auftraggeber gegebenenfalls direkt mit dem jeweiligen Rechteinhaber in Verbindung setzen.

8. Gewährleistung

AT−R gewährleistet eine ordnungsgemäße Durchführung der Recherchen und Beratungen.

Die bei der Bearbeitung eines Auftrags verwendeten öffentlich zugänglichen Quellen können nicht alle existierenden Informationen enthalten. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der Informationen liegt beim Betreiber der Datenbanken bzw. der Webseiten. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der Suchergebnisse wird von AT−R nicht übernommen.

Jeder recherchierten Information wird eine direkte Quellenangabe zugeordnet. Bewertungen, Kommentare und Erläuterungen der AT−R werden entsprechend gekennzeichnet.

Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Haftung

Für Schäden aufgrund der erbrachten Leistungen haftet die AT−R nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf einen Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes begrenzt.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zum Zwecke einer Recherche aus fremden Datenbanken abgerufenen Informationen übernimmt die AT−R keine Haftung. Die AT−R schließt daher bei Marken− und Patentrecherchen jegliche Haftung aus, für den Fall, daß es in Folge der Recherche, zu marken− oder patentrechtlichen Auseinandersetzungen des Auftraggebers mit Dritten kommen sollte.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

Alle Auftraggeberinformationen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Beide Vertragspartner werden insbesondere als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Kundendaten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und nur im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet.

11. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen AT−R und dem Auftraggeber regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist Straubenhardt/Enzkreis. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Pforzheim.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.


Stand 15.04.2008




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